Diese Reiseinformation gibt Auskunft über das Reisen mit Hunden und Katzen in EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Staaten. Diese Regelungen können sich aufgrund seuchenpolitischer
Entwicklungen jederzeit ändern.
Mit Rücksicht darauf kann für die Angaben keine Gewähr übernommen werden!
Hinsichtlich Änderungen der Bestimmungen sowie Auskünfte über die Länder, die nicht aufgelistet sind,
wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Konsulate oder Reiseveranstalter.
Für wen gelten diese neuen EU-Reisebestimmungen?
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Zusätzliche Anforderungen sind beim gewerblichen Verbringen / Handel zu beachten.
Welche Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen:
mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 03.07.2011) markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen
eine gültige Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) entsprechend den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von dem Tierarzt in dem neuen EU-Heimtierausweis dokumentiert wird
den EU-Heimtierausweis mit sich führen
Bitte beachten Sie: Die deutsche Tollwut-Verordnung hat sich am 20.12.2005 geändert BGB 2005 Teil I Nr 74). Danach besteht ein wirksamer Tollwut-Impfstoff bei Hunden und Katzen ab mindestens 21 Tagen nach Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten. Für die Wiederholungsimpfungen gelten die Angaben des Herstellers.
Für Tiere, die Jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten die Einreise gestatten, sofern für diese Tiere ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass es mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen ist.
Wichtig: Neben der neuen EU-Verordnung, die v.a. die Tollwutimpfung und Kennzeichnung betrifft,gilt es jedoch weitere nationale Bestimmungen zu beachten.
Welche Bestimmungen gelten für das Verbringen von Heimtieren aus Drittländern bzw. für die Wiedereinreise aus Drittländern nach Deutschland oder in EU-Mitgliedstaaten?
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil B, Sektion 2)
Andorra, Schweiz, Kroatien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikan-Stadt.
Wichtig: In diesen Ländern entspricht der Tollwut-Status der EU. Daher gelten bei der Rückreise aus diesen Ländern nach Deutschland die allgemeinen EU-Bestimmungen (Kennzeichnung, Tollwutimpfung, Heimtierausweis).
Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil C)
für die Einreise in diese Länder gelten die ländereigenen Bestimmungen (s. Botschaften, Konsulate).
Wichtig: Für die Rückreise in die EU aus diesen Ländern müssen die EU-Bestimmungen erfüllt sein. Wird ein Tier in die EU eingeführt und stammt aus einem Drittland muss die Veterinärbescheinigung vorliegen.
Ein Drittland hat einen Nachweis über seinen Tollwutstatus zu erbringen sowie nachzuweisen, dass es bestimmte Bedingungen in Bezug auf Meldung, Überwachung, Veterinärdienste, Verhütung und Kontrolle der Tollwut sowie das Inverkehrbringen von Impfstoffen erfüllt.
Die Liste dieser Länder wird daher laufend aktualisiert. z. Zeit sind folgend Länder gelistet (ohne Gewähr): Ascension, Argentinien, Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Canada, Chile. Fiji, Falkland Inseln, Jamaika, Japan, St.Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Neukaledonien, Neuseeland, Franz.-Polynesien, Russische Förderation, St. Pierre und Miquelon, Singapur, St. Helena und Tobago, USA, Grenadine, Vanatu, Wallis und Futuna, Mayotte, Malaysia.
Nicht gelistete Drittländer:
Dazu zählen alle Länder, die nicht in der obigen Liste geführt werden aufgrund ihres unklaren Tollwutstatus.
Darunter sind auch viele Urlaubsländer. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie überlegen Tiere aus diesen Urlaubsländern nach Deutschland mitzunehmen. Zu diesen Ländern zählen z.B. Türkei, Marokko Tunesien und Ägypten. Die Einreisebestimmungen sind bei den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten zu erfragen.
Wichtig für die Einreise in die EU: Zu den EU-Bestimmungen ist eine Tollwut-Titerbestimmung, durchgeführt in einem EU-zugelassenen Labor, nachzuweisen. Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Impfung genommen werden. Danach schließt sich eine 3-monatige Wartezeit an. Diese Wartezeit entfällt, wenn die Blutprobe in der EU vor Reiseantritt durchgeführt wurde, und das positive Ergebnis im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist. Wird ein Tier in die EU eingeführt und stammt aus einem Drittland muss die dafür vorgesehene Veterinärbescheinigung vorliegen.
Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass und wo kann man ihn bekommen?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten (bzw. nach einem Aufenthalt in Nicht-EU-Länder) in die EU wieder einreisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht.
Wer nicht beabsichtigt mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben "Internationalen Impfpass" verwenden.
Die EU-Heimtierausweise können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden, welche auch die Kennzeichnung des Tieres sowie die Tollwutimpfung durchführt.
Reisevorbereitungen
Lassen Sie Ihr Tier kennzeichnen und registrieren. Durch Speicherung und Kennung mit Angeben zum Tier und Ihrer Anschrift in einem Haustierregister kann das Tier jederzeit identifiziert werden. Zur Kennzeichnung Ihres Tieres steht ein modernes System zur Verfügung. Die elektronische Markierung mit einem Mikrochip.
Allgemeine Hinweise für eine Reise
Ein Urlaub mit Hund oder Katze will gut geplant sein. Es ist erfreulich, dass es im In- und Ausland viele tierfreundliche Hotels, Restaurants und Campingplätze gibt, in denen Vierbeiner akzeptiert werden. Man sollte sich jedoch vorher erkundigen, ob Tiere in der Urlaubsunterkunft erwünscht sind.
Zum Reisegepäck gehören natürlich auch Futter- und Trinknapf. Der Trinknapf sollte zusammen mit einer Flasche Wasser griffbereit verstaut sein. Natürlich dürfen auch Geräte zur Fellpflege und Leine nicht fehlen.
Wenn Sie Ihren Urlaubsaufenthalt in Deutschland planen, sollten Sie Folgendes wissen: Laut Hundeverordnung gelten unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte informieren Sie sich dahingehend vor Ihrem Reiseantritt (- dabei auch an den Halt auf den Rastplätzen denken!). Es empfiehlt sich daher, auf jeden Fall Maulkorb und Leine mitzunehmen.
Eine kleine Reiseapotheke sollte auch für den Vierbeiner nicht vergessen werden. Nützlich sind dabei Mittel gegen Durchfall und Parasiten, zur Wundbehandlung sowie eine Pinzette zum Entfernen von Dornen. Zur Floh- und Zeckenbekämpfung steht bei uns ein Ektoparasitikum zur Verfügung. Wir stellen Ihnen das Notwendige gerne zusammen.
Wenn Sie mit dem Zug verreisen wollen, gibt es Informationen für Sie auf den Seiten der Bahn unter.: http://www.bahn.de/p/view/index.shtml
Denken Sie auch an regelmäßige Stopps, damit Ihr Reisebegleiter sein Geschäft erledigen kann.
Sind Fahrten mit dem Schiff, der Autofähre oder dem Flugzeug geplant, ist es erforderlich, sich vor Reiseantritt über die Beförderungsbedingungen zu informieren. Manche Fluggesellschaften schreiben die Beförderung von Hunden und Katzen in Transportboxen vor. Kleine Hunde und Katzen, meist bis 5 Kilogramm (inklusive wasserdichtem Transportbehältnis), gelten in der Regel als Handgepäck. Größere Hunde werden in einer Transport-Box im klimatisierten Frachtraum untergebracht. Auch hier müssen die Größen der Boxen ausreichend sein, da die Fluggesellschaft den Flug ansonsten verweigern wird.
Im Auto sollte Ihr Hund möglichst immer ganz hinten sitzen, getrennt durch ein stabiles Trenngitter oder im Fußbereich des Beifahrersitzes. Katzen kann man im angeschnallten Korb auf dem Rücksitz unterbringen. Lassen Sie Ihren Wagen nicht in der prallen Sonne stehen, da Tiere hohe Temperaturen nicht aushalten können. Ein teilweise geöffnetes Fenster bietet im Hochsommer nicht immer eine ausreichende Luftzirkulation. Leinen Sie den Hund im Auto nicht an.
Wenn Ihr Hund/Ihre Katze bei Fahrten mit dem Auto dazu neigen sollte ängstlich oder nervös zu sein, kann es im Interesse des Tieres notwendig werden, ihm im Vorfeld ein leichtes Beruhigungsmittel zu verabreichen. Fragen Sie dazu Ihren Tierarzt. Er wird Ihnen möglicherweise empfehlen, das Präparat einige Zeit vor Reiseantritt bei Ihrem Tier auszuprobieren. Neigt Ihr Hund zu Übelkeit, das letzte Mal 12 Stunden vor Reiseantritt füttern! Bei längeren Reisen unterwegs in den Pausen nur kleine Portionen anbieten.
Gerade, wenn man mit dem Auto reist, ist es eventuell möglich, das gewohnte Futter Ihres Reisebegleiters für die Zeit der Ferien mitzunehmen. So umgehen Sie mögliche Unannehmlichkeiten, die mit einer Futterumstellung verbunden sein können. Wenn Sie dennoch auf das Futter vor Ort angewiesen sein sollten, gestalten Sie wenn möglich die Umstellung schrittweise. Wenn Ihr Vierbeiner trotz aller Maßnahmen sein Futter einmal nicht auffressen sollte, kann das an den veränderten Klimabedingungen liegen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, solange er nicht an Gewicht verliert. Entsorgen Sie aber übrig gelassenes Futter, da es bei Wärme schnell verderben kann.
Auf Rastplätzen an der Autobahn beispielsweise sehen Sie gelegentlich ‚Versorgungsstationen' für Hunde. Ein netter Service, doch lassen Sie Ihren Hund nicht aus den Gemeinschaftsnäpfen fressen oder trinken. Wenn Sie das eigene Tierfutter und frisches Wasser in einer Flasche zusammen mit eigenen Näpfen dabei haben, umgehen Sie die bestehende Ansteckungsgefahr. Auch wird sich Ihr Hund erleichtern müssen. Eingesteckte Kottüten helfen die Plätze, auf denen viele Menschen und Hunde zusammen kommen, sauber zu halten.
Generell gilt: Seien Sie aufmerksam!
Beobachten Sie Ihren Hund/Ihre Katze während der Fahrt. Gönnen Sie ihm/ihr regelmäßige Pipi-Pausen mit Auslauf und Ruhe an schattigen Plätzen und der Möglichkeit zu trinken. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Überhitzungen kommen sollte, müssen Sie wissen, wie sie reagieren sollten. Erste Anzeichen sind Unruhe, Taumeln, Abgeschlagenheit. Bieten Sie Ihrem Hund jetzt umgehend Kühle und frisches Wasser! Sie müssen jedoch sofort einen Tierarzt aufsuchen, wenn Sie Krämpfe, Atemnot oder gar Bewusstlosigkeit beobachten. Als Erste-Hilfe-Maßnahme sollten Sie Ihren Vierbeiner mit einem kühlenden feuchten Laken abdecken, das Sie erneuern sollten, sobald es sich erwärmt hat, bis Sie beim Tierarzt angekommen sind.
Ich wünsche Ihnen schöne Urlaubstage!